Ehrenordnung

Vorwort zur Ehrenordnung:

Diese Ehrenordnung wurde auf Grundlage der Vereinssatzung des FC Langengeisling 1920 e.V. erstellt, um verdiente Mitglieder für ihre Leistungen und Verdienste zu ehren.

§ 1 Ehrungsgründe

Vereinsmitglieder werden für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen um den Verein geehrt. Die Regelungen hierzu sind in § 4 festgelegt. Gönner und Förderer, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben haben – ebenso Mitglieder, die mit Erfolg eine Doppelfunktion für den Verein ausüben – können bevorzugt geehrt werden.

§ 2 Ehrungsvorschlag, Zuständigkeiten

Jede Ehrung erfolgt auf Vorschlag beim gesetzlichen Vorstand, wobei die Vorstandschaft über die Verleihung entscheidet (Ausnahme: Ernennung zum Ehrenmitglied aufgrund besonderer Verdienste). Bei allen Ehrungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.

§ 3 Mitgliedschaft und Funktionärstätigkeit

  1. Die Mitgliedszeit wird generell ab dem 18. Lebensjahr angerechnet.

  2. Funktionär/in ist, wer als Vereinsmitglied in einer Mitglieder- bzw. Abteilungsversammlung in ein Amt gewählt oder bestellt wird.

§ 4 Ehrungsregelung

Die Verleihung der Ehrenzeichen sowie die Ernennung zum Ehrenmitglied, -funktionär, -vorsitzenden erfolgt durch den amtierenden Vorstand und wird nach folgender Regelung vorgenommen:

  • Ehrenzeichen in SILBER:

    • Allgemeine Mitgliedschaft: nach 15 Jahren

  • Ehrenzeichen in GOLD:

    • Allgemeine Mitgliedschaft: nach 30 Jahren

  • Ernennung zum Ehrenmitglied (mögliche Ehrungsgründe):

    • Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 10 Jahre Abstand zur GOLD-Ehrung

    • Besondere Verdienste um den Verein (diese müssen in einer Mitgliederversammlung dargestellt und die Ernennung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden)

    • Ehrenmitglieder erhalten nach 10 Jahren einen Nachlass von 50% auf den Grundbeitrag des Vereins

  • Ernennung zum Ehrenfunktionär:

    • Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 10 Jahre Abstand zur GOLD-Ehrung

    • Ehrenfunktionäre erhalten einen Nachlass von 50% auf den Grundbeitrag des Vereins

    • Mindestens 4 Wahlperioden als Mitglied der Vorstandschaft bzw. Abteilungsleiter/in

    • Funktionärstätigkeit ist beendet

  • Ernennung zum EHRENVORSITZENDEN:

    • Es kann nur einen Ehrenvorsitzenden geben.

    • Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 10 Jahre Abstand zur GOLD-Ehrung

    • Mindestens 3 Wahlperioden als 1. Vorsitzender des Vereins

    • Kommen mehrere Kandidaten in Frage, wird nach folgender Reihenfolge entschieden:

      • Meisten Wahlperioden als 1. Vorsitzender des Vereins (nur ganze Wahlperioden)

      • Bei Gleichheit das ältere Mitglied (taggenau)

§ 5 Verleihung und Aberkennung von Ehrungen

  • Ehrungen nach dieser Ehrenordnung können nur an Mitglieder des Vereins vergeben werden.

  • Gegen das Mitglied darf kein vereinsinternes Ausschlussverfahren anhängig sein.

  • Ehrungen können bei grobem Fehlverhalten gegenüber dem Verein aberkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

§ 6 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung wurde vom Vereinsausschuss in der Sitzung vom 10.03.2025 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

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