Platzordnung

Platzordnung für Heimspiele im Geislinger Sportpark

1. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für alle Personen, die sich während des Spielbetriebs im Geislinger Sportpark aufhalten. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen.

2. Zutrittsregelungen

Der Zutritt zum Sportpark ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder entsprechender Berechtigung gestattet. Besucher haben den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.

3. Verhalten im Stadion

Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Glasflaschen und anderen gefährlichen Objekten ist untersagt. Rassistisches, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Verweis vom Gelände. Das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in Menschenmengen ist strengstens verboten.

4. Sicherheitsmaßnahmen

Der Zugang zu den Kabinenbereichen ist ausschließlich autorisierten Personen gestattet und wird durch Ordnungspersonal abgesichert. Bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko kann das Sicherheitskonzept erweitert werden.

5. Zuschauerbereiche

Die Zuschauer haben sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen aufzuhalten. Gästefans werden separate Bereiche zugewiesen, um eine Trennung der Fanlager zu gewährleisten. Die Nutzung von Bannern und Fahnen ist gestattet, sofern sie die Sicht anderer Zuschauer nicht beeinträchtigen und keine beleidigenden Inhalte zeigen.

6. Medien und Übertragungen

Pressevertreter und Medien benötigen eine gültige Akkreditierung, die vor dem Spiel beim Verein beantragt werden muss. Der Betrieb von Kameras und sonstigem Aufnahmegerät ist nur mit Genehmigung gestattet.

7. Park- und Verkehrsregelungen

Parkplätze sind den Besuchern entsprechend ausgeschildert. Das Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen ist untersagt und das Kraftfahrzeug kann abgeschleppt werden.

8. Haftung

Der Verein übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Schäden, die durch Besucher verursacht werden, sind vom Verursacher zu ersetzen.

9. Inkrafttreten

Diese Platzordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bei jedem Heimspiel im Geislinger Sportpark gültig. 

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